I. Allgemeine Mietbedingungen
- Personenzahl. Das „Haus Carola“ darf nur mit der Anzahl von Personen belegt werden, wie im Mietvertrag festgehalten ist. Beabsichtigt der Mieter
das „Haus Carola“ mit mehr Personen als vereinbart zu belegen, hat er dies
dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter kann in diesem Fall die Überlassung des „Haus
Carola“ für eine höhere Anzahl von Personen ablehnen. In diesem Fall gilt der Mietvertrag in dem ursprünglich vereinbarten Sinne weiter. Der Vermieter
kann jedoch auch eine höhere Anzahl von Personen zulassen, er wird dann eine Nachberechnung der zusätzlichen Personen durchführen.
- Vertragsänderungen. Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie
schriftlich vereinbart sind oder aber wenn sie zumindest vom Vermieter schriftlich bestätigt sind.
- Besichtigung des Mietobjektes. Der Mieter verpflichtet sich, den
Anweisungen des Vermieters und des Verwalters Folge zu leisten. Insbesondere ist der Vermieter und der Verwalter berechtigt, wenn erforderlich, auch während der Mietzeit das „Haus Carola“ zu besichtigen, um gegebenenfalls auch vertragswidrigen Gebrauch
festzustellen.
- Zustandekommen des Mietvertrags. Mit der Unterzeichnung des
Mietvertrages durch den Mieter kommt der Mietvertrag rechtswirksam zustande. Der Vermieter versendet daraufhin einen Mietvertrag. Der Mieter ist verpflichtet, eine Ausfertigung des Mietvertrags
innerhalb einer Woche nach Zugang unterschrieben an den Vermieter zurückzusenden. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Vertrag innerhalb der sieben Tage Frist beim Vermieter eingeht. 25% des
Gesamtmietpreises sind bei Abschluss des Mietvertrages als Anzahlung, der Restbetrag spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn fällig. Die Zahlungen sind zu Gunsten der im Mietvertrag angegebenen
Bankverbindung zu leisten. Kommt der Mieter mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten.
- Kündigung. Der Mieter kann seinen Mietvertrag spätestens 30 Tage vor
Mietbeginn schriftlich kündigen. Die geleistete oder fällige Anzahlung wird als Aufwandsentschädigung des Vermieters nicht erstattet. Ist zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine Zahlung
geleistet worden, so gilt die Anzahlung spätestens am Tag des Eingangs der Kündigung als fällig. Der Mieter kann alternativ zur Kündigung einen Ersatzmieter stellen. Hat der Ersatzmieter den Vertrag
in vollem Umfang erfüllt, so wird die bereits geleistete Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erstattet. Der Mieter ist jedoch für den Fall, dass der Ersatzmieter seinen
vertraglichen Pflichten nicht voll umfänglich nachkommt, selbst für Zahlungsdifferenzen aus dem Vertrag verpflichtet. Tritt der Mieter später als 30 Tage vor dem Mietbeginn zurück, und hat er keinen
Ersatzmieter benannt, der seine Verpflichtungen voll übernimmt, wird der Vermieter sich bemühen, das nicht belegte Mietobjekt zu vermieten. Für den Fall der Weitervermietung gilt, dass eine erhöhte
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu Lasten des Mieters fällig wird. Diese ist von der bereits bezahlten Anzahlung abzuziehen. Der Differenzbetrag ist dem Mieter zu erstatten. Gelingt es dem
Vermieter nicht, das von dem Mieter gemietete „Haus Carola“ weiter zu
vermieten, so hat der Mieter auch in den abgeschlossenen Vertrag mit einer Gesamtsumme von 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtmietpreises einzutreten. Dieser Satz entspricht der heute allgemein
gültigen Rechtssprechung. 20% des Gesamtmietpreises werden als ersparte Aufwendungen von der Forderung aus dem Mietvertrag nicht geltend gemacht.
- Höhere Gewalt. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos in Fällen
von höherer Gewalt kündigen. In diesem Falle stehen dem Mieter keine Schadensersatzansprüche zu. Im Fall von höherer Gewalt, obwohl der Mieter das Ferienhaus nur zum Teil hat benutzen können, gilt
der Mietvertrag auch für die bereits genutzte Zeit als aufgelöst.
- Benutzung. Der Mieter hat das „Haus Carola“, sowie das ihm insoweit überlassene Inventar pfleglich zu behandeln. Sollte
während der Mietdauer am Mietobjekt eine Verschlechterung eintreten oder sollten Inventarstücke beschädigt werden oder abhandengekommen sein, ist entweder dem Vermieter oder dem Verwalter gegenüber
sofort Mitteilung zu machen. Betten dürfen ohne Bettwäsche nicht benutzt werden. Die Einhaltung dieser Verpflichtung kann insoweit im Auftrag des Vermieters vom Verwalter geprüft werden.
- Schäden. Für Schäden die der Mieter oder die von ihm im
„Haus Carola“ beherbergten Personen schuldhaft verursachen, ist der Mieter
uneingeschränkt, ohne Einrede der Vorausklage schadensersatzpflichtig. Ansprüche aus Schäden an eingebrachtem Gut des Mieters und seiner Gäste sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzungen des Vermieters bzw. des Verwalters beruhen.
- Tiere. Tiere sowie Haustiere sind nicht erlaubt; es sei denn es wurde
etwas anderes vereinbart.
- Schlüssel, Meldungen und Gästekarte. Bei Ankunft bitten wir Sie, den
Schlüssel aus dem Schlüsseltresor am Haus zu entnehmen. Die Zahlenkombination erhalten Sie vor der Anreise. Gleichzeitig ist der Vermieter verpflichtet, jeden Gast fremdenpolizeilich an- und
abzumelden. Die Meldungen sind unter der Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke (Meldeschein für Beherbergungsstätten) innerhalb 24 Stunden nach Ankunft und Abreise einzureichen falls das nicht
vorab bereits erledigt worden ist (§§ 23, 24 Meldegesetz Baden-Württemberg). Der Meldeschein beinhaltet die Gästekarte (Kurkarte). Die Meldung wird vom Vermieter (falls noch nicht geschehen) bei der
Übergabe der Schlüssel des „Haus Carola“ entgegengenommen und an die
zuständige Stelle weitergeleitet. Die Kurtaxe ist im Gesamtmietpreis enthalten. Die Gästekarte gilt im angegebenen Zeitraum Ihres Aufenthaltes in allen Bussen und Schienenbahnen der teilnehmenden
Verkehrsverbünde (KONUS) als Fahrausweis. Die aktuellen Konditionen sowie Informationen zu allen teilnehmenden Tourismusorten und Verkehrsverbünden finden Sie immer aktuell unter:
www.konus-schwarzwald.info.
- Wohlverhaltensregeln. Weigert sich der Mieter, berechtigte Anordnungen
des Vermieters oder des Verwalters, die zur Sicherung der ordnungsgemäßen Benutzung des „Haus Carola“
und der Allgemeineinrichtung dienen, zu befolgen, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Bei berechtigter fristloser Kündigung des Mietvertrages durch den
Vermieter, stehen dem Mieter keine Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf teilweise Rückzahlungen des Mietzinses zu.
- Bettwäsche und Handtücher. Bettwäsche und Handtücher müssen als
Wahlleistung (Wäschepaket) bei der Buchung angegeben werden.
- Endreinigung. Die Endreinigung wird durch den Verwalter vorgenommen.
Die Reinigungsgebühr ist im Mietpreis enthalten. Geschirr, Herd, Backofen und andere Küchengeräte sind vom Mieter nach Gebrauch zu reinigen. Sollten diese Gegenstände ungereinigt zurückbleiben, wird
ein aufwandsabhängiger Reinigungszuschlag erhoben.
- Telefon und Internet (WLAN). Das Telefon und das Internet (WLAN) sind
ein kostenloser Service. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass das System (Telefon und Internet) fehlerfrei und jederzeit ohne Unterbrechung läuft. Eventuelle Ausfälle berechtigen in
keinem Fall zu einer Mietpreisminderung. Telefonieren in das deutsche Festnetz ist im Mietpreis inklusive. Kostenpflichtige Dienstleistungen sowie kostenpflichtige Rufnummern werden nachträglich in
Rechnung gestellt und/oder mit der Mietkaution verrechnet. Für den Festnetzanschluss besteht für die kostenpflichtigen Dienstleistungen sowie die kostenpflichtigen Rufnummern ein detaillierter
Einzelverbindungsnachweis der auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Das WLAN ist gratis. Bei widerrechtlicher Nutzung des Internets haftet der Mieter. Alles Weitere regelt die gesonderte
Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN. Das WLAN-Passwort wird dem Mieter nach Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung mitgeteilt (liegt im Haus aus). Weiteres regelt
III. Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN für das „Haus Carola“.
- Mietkaution. Die im Mietvertrag vereinbarte Kaution muss spätestens
mit der Restzahlung des Gesamtmietpreises auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, sofern dies nicht im Mietvertrag oder der Buchungsbestätigung anders festgelegt wurde. Nach Ablauf des
Aufenthalts im „Haus Carola“ werden eventuelle zusätzliche (nicht im
Gesamtmietpreis enthaltene) Servicekosten abgerechnet sowie festgestellte Beschädigungen oder verloren gegangene Gegenstände, die in dem Ferienhaus vorhanden waren, von der Kaution einbehalten.
Sämtliche Kosten können mit der Kaution verrechnet werden. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt ausschließlich auf dem Überweisungsweg; in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach dem Aufenthalt
im „Haus Carola“. Dazu ist es erforderlich, dass der Mieter die
Bankverbindung (IBAN) zu Gunsten derer die Rückzahlung der Mietkautionen erfolgen soll, im Mietvertrag angibt. Auf Grund des Datenschutzes erfolgt mit der Überweisung (des Mietpreises und der
Kaution) keine automatische Übermittlung der Auftraggeber-IBAN durch das Kreditinstitut.
- Hausordnung. Die Hausordnung des „Haus Carola“ ist Vertragsbestandteil und ist einzuhalten.
- Gerichtsstand. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist
Baden-Baden.
II. Hausordnung
Das „Haus Carola“ hat einige kleine Wünsche an Sie:
- Bei Sturm oder Gewitter bitte immer darauf achten, dass die Türen im
Haus geschlossen sind. Achten Sie besonders darauf, wenn Sie ein Fenster geöffnet haben da der Durchzug sehr stark ist und Fenster und Türen sofort zuschlagen. Vergessen Sie bitte nicht, wenn Sie
etwas länger weggehen, alle Fenster und Türen zu schließen, da sich das Wetter sehr schnell ändern kann. Die Naturgewalten in der Höhenlage üben (begünstigt durch die exponierte Lage des Hauses)
größere Kräfte als gewohnt aus.
- Das „Haus Carola“ hat eine sehr gute Wärmedämmung und
dichte Fenster. Für ein „Wohlfühlklima“ ist es deshalb notwendig regelmäßig gut zu lüften. Das gilt insbesondere für die Badezimmer, die Schlafzimmer und die Küche. Hier empfiehlt sich das so
genannte Stoßlüften (kein Fenster kippen).
- Bitte die Fensterläden immer feststellen, damit der Wind die Läden
nicht hin- und her schlägt. Die Hauswände können dadurch beschädigt werden.
- Das Waschen von Fahrzeugen auf der Straße in der Garage und im Garten
ist nicht gestattet.
- Die Zentralheizung wird von der Hausverwaltung in Betrieb gesetzt.
Bitte keine eigenmächtigen Änderungen an der Einstellung vornehmen.
Vielen Dank!
Ihr
„Haus Carola“
Familien
Baudistel und Lauber-Schäfer
III. Vereinbarung über die Nutzung eines
Internetzugangs über WLAN für das „Haus Carola“
1. Bestimmungen für die Internet-Nutzung
Der Vermieter gestattet dem Mieter und seinen Angehörigen
beziehungsweise Mitreisenden (nachfolgend auch „Nutzer“ genannt) die Nutzung des Internetanschlusses für private Zwecke in angemessenem Umfang. Der Zugang und das Passwort stehen nur für den
Buchungs-zeitraum zur Verfügung und können als kostenlose Serviceleistung jederzeit widerrufen werden. WLAN ist keine garantierte Leistung und durch technisch bedingte Ausfälle entstehen keine
Regressansprüche. Ebenso kann der Zugang auf bestimmte Seiten über das WLAN, zum Beispiel gewalt-verherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten, gesperrt werden.
2. Datenschutz für die Internet-Nutzung
Der Vermieter ist berechtigt, die für die Sicherstellung der
ordnungsmäßigen Internet-Nutzung erforderlichen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, Adresse, Telefon Nummer, Geburtsdatum, Datum, Uhrzeit, aufgerufene Internetseiten) zu erheben. Diese werden
vom Vermieter zur Sicherung seiner Rechte bei missbräuchlicher Nutzung des Internets gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden nach 5 Jahren gelöscht, wenn der Nutzer innerhalb dieser Zeit das
Internet im Ferienhaus nicht mehr genutzt hat.
3. Verpflichtungen im Rahmen der Internet-Nutzung
Der Abruf und das Herunterladen von jugendgefährdenden und
rechtswidrigen Diensten, das Herunterladen von Betriebssystemen und Software sowie die Manipulation von Hard- und Software, sowie illegale Downloads sind ebenso wie jede kommerzielle Nutzung
ausdrücklich untersagt.
Der Nutzer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen
einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen Inhalten nutzen
- keine urheberrechtlich, lizenz- und persönlichkeitsrechtlich
geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen
- die geltenden Jugendschutzvorschriften / den Schutz von
personenbezogenen Daten beachten
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte
versenden oder verbreiten
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und /
oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen
- keine Propaganda für verfassungswidrige Organisationen oder
sonstiges rassistisches Gedankengut oder Pornographie sowie die Veränderung / sonstige Manipulation von beziehungsweise an Daten und Programmen versenden oder verbreiten
Die Überlassung der Internetnutzung an Dritte (Personen, die nicht
als Gäste angemeldet sind, insbesondere auch Besucher oder Fremde) ist ausdrücklich nicht gestattet.
Der Nutzer darf ausschließlich mit der Benutzerkennung arbeiten,
deren Nutzung ihm im Rahmen der Zulassung zugewiesen wurde. Fremde Benutzerkennungen und Passwörter dürfen weder ermittelt noch genutzt werden.
4. Haftung für die Internet-Nutzung
Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes
Risiko des Gastes. Bei Missbrauch sowie Beschädigung oder Manipulation der Hard- oder Software haftet der Nutzer.
Die sich aus § 832 BGB ergebende zivilrechtliche Haftung der
Aufsichtspflichten für minderjährige Nutzer bleibt unberührt. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Inhalte, die Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte
Internetleitung abgerufen werden.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden (insbesondere an Dateien,
Datenträgern und Hardware/Geräten) des Nutzers durch die Nutzung des Internetzugangs, zum Beispiel durch Schadsoftware wie Viren, Trojaner oder ähnlichem entstehen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass das System
fehlerfrei und jederzeit ohne Unterbrechung läuft. Eventuelle Ausfälle des Internets berechtigen in keinem Fall zu einer Mietpreisminderung. Eventuelle Datenverluste infolge technischer Störungen
sowie die Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden.
Der Nutzer hat die Kosten für über das WLAN in Anspruch genommene
kostenpflichtige Dienstleistungen und/oder Rechtsgeschäfte zu tragen.
Der Nutzer haftet für alle Nachteile, die dem Vermieter durch
missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Nutzungsberechtigung entstehen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und
Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf die
Kosten und Aufwendungen, die mit der Inanspruchnahme beziehungsweise der Abwehr von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter zusammenhängen.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche
Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, ist er dazu verpflichtet den Vermieter auf diesen Umstand hinzuweisen.